Schul- und Gebührenordnung

1.) Instrumentalunterricht

In den folgenden Fächern wird Instrumentalunterricht erteilt: 

Violine, Querflöte, Klavier, E-Gitarre, Trompete, Blockflöte, Keyboard, E-Bass, Posaune, Saxophon, Orgel, Akustik-Gitarre, Tenorhorn, Klarinette, Akkordeon, und Schlagzeug. 

Weitere Fächer können bei genügender Nachfrage eingerichtet werden. Der Unterricht findet einmal wöchentlich, in der Regel als Einzelunterricht, statt und dauert 45 min. Wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen, kann auch Gruppenunterricht erteilt werden.

2) Dauer des Unterrichts

a) MFE – Musikalische Früherziehung

Die Kurse der Musikalischen Früherziehung erstrecken sich über ein Jahr. Der Beginn wird jeweils den Bedürfnissen entsprechend festgelegt. Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt (60 Minuten). 

b) MGA – Musikalische Grundausbildung

Die Kurse der Musikalischen Grundausbildung erstrecken sich über ein bzw. zwei Jahre. Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt (60 Minuten).

c) Aufbaukurs Rhythmus und Musizieren

Dieser Kurs wird nach Bedarf eingerichtet. Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt (60 Minuten)

3.) An- Abmeldungen

a) Instrumentalunterricht und Aufbaukurs Rhythmus und Musizieren Anmeldungen können jederzeit erfolgen. Die Abmeldung eines Schülers durch den Erziehungsberechtigten ist nur zum 31. März; 30. September oder 31. Dezember eines jeden Jahres möglich, wenn dies der Musikschule mindestens 1 Monat vorher schriftlich mitgeteilt wird. Das Gleiche gilt für die Beendigung des Unterrichtsverhältnisses durch die Musikschule. Zu anderen als den genannten Terminen kann nur in begründeten Ausnahmefällen gekündigt werden.

b) MFE Anmeldungen erfolgen über die jeweilige Kindertagesstätte und sind für 1 Jahr gültig.

c) MGA Anmeldungen zum Besuch der Musikschule sind dem Verein schriftlich einzureichen. Die ersten 3 Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit ist von beiden Seiten eine monatliche Kündigung möglich. Die Abmeldung eines Schülers ist nur zum 31. März;            30. September oder 31. Dezember eines jeden Jahres möglich, wenn dies mindestens 1 Monat vorher schriftlich mitgeteilt wird. Abweichende Absprachen mit den Lehrkräften entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Unterrichtsgebühr und der Teilnahme am Unterricht.

4.) Veranstaltungen

Der Schüler erklärt sich grundsätzlich bereit, an Vorspielen und öffentlichen Veranstaltungen mitzuwirken. Alle Schüler spielen wenigstens einmal im Jahr im Rahmen eines Klassenvorspiels vor einem kleinen Zuhörerkreis vor.

5.) Versicherung

Für den Schüler ist während der Unterrichtszeit eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Schadensfälle sind unverzüglich zu melden.

6.) Gebühren

a) Gebühren in der Grundstufe:

Musikalische Früherziehung: € 6,- pro Monat (Jahresbeitrag € 72,-)

Musikalische Grundausbildung: € 18,- pro Monat

b) Gebühren in der Instrumentalstufe: 

Einzelunterricht 30 Minuten € 46,- pro Monat 

Einzelunterricht 45 Minuten € 63,- pro Monat

Kleingruppenunterricht 45 Minuten € 38,-   pro Monat pro Teilnehmer*

Für den Unterricht für Erwachsene erhöht sich die Gebühr um jeweils € 8,- pro Monat. 

*Eine Kleingruppe besteht aus zwei Teilnehmern.

c) Gebühren für Ergänzungsunterricht:

Ensemblespiel € 16,- pro Monat

Aufbaukurs Rhythmus und Musizieren € 16,- pro Monat

Ergänzungsunterricht ist gebührenfrei, wenn der Teilnehmer bereits Intstrumentaleinzelunterricht erhält.

d) Gebühr für Leihinstrumente: Streichinstrumente und Querflöten € 10,-  pro Monat, Gitarre € 8,- pro Monat

e) Geschwisterermäßigung: Geschwisterermäßigung wird nur für Einzelunterricht auf Antrag gewährt. 

Für 30 minütigen Unterricht gilt: Der 1. Teilnehmer der Familie zahlt € 46,- pro Monat. Der 2. Teilnehmer und jeder weitere der Familie zahlt € 38,- pro Monat. 

Für 45 minütigen Unterricht gilt:Der 1. Teilnehmer zahlt€ 63,- pro Monat. 

Der 2. Teilnehmer und jeder weitere der Familie zahlt  € 55,-   pro Monat

f) Sozialermäßigung: Über eine Ermäßigung aus sozialen Gründen wird aufAntrag entschieden. 

g) Unterrichtsgebühren: Die Gebühren werden monatlich (bei Workshop pro Arbeitsphase) per Lastschrift eingezogen. Unterrichtsfrei sind die Ferien der öffentlichen Schulen und die gesetzlichen Feiertage im Land NRW. Die Zahlung der Gebühren bleibt hiervon unberührt.

h) Unterrichtsausfall: Lässt ein Schüler den Unterricht ausfallen, sollte er sich möglichst rechtzeitig bei der Lehrkraft entschuldigen. Für die durch Verhinderung des Schülers ausfallenden Stunden ist die Unterrichtsgebühr zu zahlen. Fallen durch Krankheit des Schülers mehr als zwei Unterrichtsstunden hintereinander aus, so kann, wenn die Krankmeldung ordnungsgemäß schriftlich erfolgt ist, auf Antrag die Unterrichtsgebühr für die weiteren ausgefallenen Unterrichtsstunden erlassen werden. Ist die Lehrkraft verhindert, den Unterricht zu erteilen, wird die Zeit in der Regel nachgegeben. Eine durch Krankheit nicht erteilte Unterrichtsstunde pro Schulhalbjahr braucht nicht nachgeholt zu werden. Andernfalls entfallen die Gebühren. Scheidet eine Lehrkraft aus, oder kann über längere Zeit den Unterricht nicht durchführen, wird die Musikschule nach Möglichkeit für eine Vertretung sorgen.

Stand: 1/2021